Ergotherapie im Bereich Arbeitstherapie
Die Teilhabe am Arbeitsleben ist für Gesundheit und Wohlbefinden so wichtig, dass sie im Sozialgesetzbuch IX gesondert geregelt ist. Ergotherapeuten sind speziell dafür ausgebildet, durch vielfältige Leistungen die Teilhabe von Menschen am Arbeitsleben zu unterstützen. Dabei kommen arbeitstherapeutische und arbeitsrehabilitative Verfahren in unterschiedlichen Versorgungsbereichen wie der Kranken-, Renten-und Unfallversicherung oder Arbeitsförderung zum Einsatz.
Ergotherapeutische Verfahren sind grundsätzlich klientenzentriert. Das bedeutet, unsere Klienten werden in der Regel am gesamten Behandlungsprozess mit dem Ziel der größtmöglichen Selbstständigkeit und Lebensqualität aktiv beteiligt. Daher können die folgenden Erläuterungen auch nur beispielhaft sein.
Der DVE hat viele ehrenamtliche Mitarbeiter in unterschiedlichen Gremien. Das Ziel der Kolleginnen und Kollegen in den sogenannten Fachausschüssen ist es, die fachlich methodische und wissenschaftliche Weiterentwicklung der Ergotherapie voranzubringen. Informationen zu den einzelnen Fachausschüssen finden Sie hier.